Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Hausanschrift

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Postanschrift

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Telefon

+49 30 90269-5000

Fax

+49 30 90269-5245

E-Mail

In­fo.Stand1@la­bo.ber­lin.de

Webseite

http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/


Beschreibung

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung


Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

Antragsberechtigte sind


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Rechtsgrundlagen


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