Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.

Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.


Voraussetzungen

Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.


Verfahrensablauf

Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.

Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.


Fristen

keine

Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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