Altersvorsorge- und Basisrentenverträge; Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail


Webseite

http://www.bzst.bund.de


Beschreibung

Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen bestimmte Zertifizierungskriterien erfüllen, damit sie steuerlich förderfähig sind. Wenn Sie künftig einzelne oder mehrere zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nicht mehr anbieten möchten, können Sie auf die Zertifizierung verzichten.

Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit Zertifizierung abgeschlossen, bevor Sie den Verzicht erklärt haben, bleibt der Vertrag weiterhin förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Bestandskundinnen und -kunden bestehen.

Der Verzicht wird mit dem entsprechenden Wirksamkeitsdatum im Bundessteuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.


Voraussetzungen

Sie bieten einen zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag an und möchten dies künftig nicht mehr tun.


Verfahrensablauf

Sie können die Verzichtserklärung schriftlich oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

Wenn Sie den Verzicht online erklären:

Wenn Sie den Verzicht schriftlich erklären:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.


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