Es werden Maßnahmen in folgenden drei Bereichen gefördert:
Europaangelegenheiten:
Information der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Europäischen Union mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen
Stärkung des öffentlichen Dialogs über die Zukunft der Europäischen Union im Einklang mit den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Verträge
Internationale Beziehungen
Beziehungspflege Bayerns mit ausländischen Staaten und Regionen
Auseinandersetzung mit allgemeinen außen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen
Stärkung der deutschen Sprache und der deutschen Minderheiten im Ausland
Vermittlung und Präsentation der kulturellen Identität Bayerns im Ausland
Entwicklungszusammenarbeit
Unterstützung ausgewählter Staaten in ihrer Entwicklung, ihrer Eigenverantwortung, sowie
die Minderung von Fluchtursachen vor Ort, in sinnvoller Ergänzung zu den Programmen der Europäischen Union und des Bundes
Entwicklungspolitische Inlandsarbeit
Stärkung des Bewusstseins für globale Entwicklungszusammenhänge, wechselseitige Abhängigkeiten und Verantwortungen
Voraussetzungen
Voraussetzungen, die der Projektträger erfüllen muss:
Organisation und innere Struktur des Zuwendungsempfängers müssen die Gewähr für den Erfolg des Vorhabens und
eine sachgerechte, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel bieten, die der Art, dem Umfang und der Komplexität des Vorhabens entsprechen.
Voraussetzungen, die das Vorhaben erfüllen muss:
ein erhebliches staatliches Interesse an der geförderten Maßnahme, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann
ein erhebliches europapolitisches, internationales oder entwicklungspolitisches Interesse an der Förderung im Einklang mit den Förderzwecken der Förderrichtlinie vom 20.12.2023.
klar erkennbarer Bezug zu Bayern
klar definierte, möglichst messbare Projektziele
ausgeglichener Finanzierungsplan
gesicherte Gesamtfinanzierung
ein angemessenes Verhältnis von beantragter Zuwendung und zu erwartender Langzeit- und Breitenwirkung
Projektziel im vorgesehenen Mittelrahmen und einer vorab definierten Laufzeit umsetzbar
Projektziel soll sowohl im Zuwendungsverlauf als auch nachträglich eine Erfolgskontrolle ermöglichen.
Verfahrensablauf
Eine Zuwendung zur Projektförderung kann per unterschriebenem Antragsformular mit ausführlicher Begründung der geplanten Verwendung der Zuwendung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der Bayerischen Staatskanzlei (Abteilung C I Europaangelegenheiten und Internationales) oder über das bereitgestellte Online-Verfahren beantragt werden.
Die Verbescheidung erfolgt nach Prüfung durch die Bayerische Staatskanzlei.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
bis zu 2 Monate ab Antragsstellung
Erforderliche Unterlagen
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, diese beinhalten mindestens:
vollständige Angaben zum Antragsteller,
eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung,
eine Projektbeschreibung sowie die Darstellung der (möglichst messbaren) zu erwartenden Ergebnisse und Auswirkungen,
einen detaillierten, verbindlichen Finanzierungsplan, aus dem die Erbringung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben hervorgeht,
Angaben zum vorgesehenen Projektbeginn und zum voraussichtlichen Projektende
eine Erklärung, dass für die Durchführung desselben Vorhabens keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen werden,
eine Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Projektdaten werden von der Bayerischen Staatskanzlei im Rahmen der jährlichen Meldung zur Official Development Assistance (ODA) an das Statistische Bundesamt übermittelt.