Umsatzsteuerheft; Beantragung

Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Kitzingen

Hausanschrift

Moltkestr. 24
97318 Kitzingen

Postanschrift

Postfach 660
97308 Kitzingen

Telefon

+49 9321 703-0

Webseite

http://www.finanzamt-kitzingen.de


Beschreibung

Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen das Umsatzsteuerheft bei dem zuständigen Finanzamt beantragen.


Fristen

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

nicht angegeben