Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Zuständige Stelle(n)

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Cornelienstr. 1
63739 Aschaffenburg

Postanschrift

Postfach 110263
63718 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 5861-0

Fax

+49 6021 5861-840

E-Mail


Webseite

http://www.wwa-ab.bayern.de


Beschreibung

Die Unterhaltung Gewässer erster und zweiter Ordnung ist Aufgabe des Freistaats Bayern und wird von den Wasserwirtschaftsämtern durchgeführt. Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen obliegt dem Bund.

Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:

Gewässer werden in Ordnungen eingeteilt. Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in:


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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