Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Wer nach einem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. 

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Tierarzt oder Tierärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Tierarzt oder Tierärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Tierarztberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.


Voraussetzungen

Die Approbation als Tierarzt oder Tierärztin erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Approbation mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR zu bezahlen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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