Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Hausanschrift

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Postanschrift

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Telefon

+49 30 90269-5000

Fax

+49 30 90269-5245

E-Mail

In­fo.Stand1@la­bo.ber­lin.de

Webseite

http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/


Beschreibung

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.


Voraussetzungen

Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:

Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.


Kosten

Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 EUR. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.

Rechtsgrundlagen


Verwandte Themen