Private Förderschulen; Beantragung einer Förderung

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Zweck

Der Betrieb privater Förderschulen soll durch eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden.

Gegenstand

Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Förderschulen den notwendigen Schulaufwand (laufender und einmaliger Schulaufwand) und die Kosten von Schulbauten (einschließlich Schulsportbau). Außerdem ersetzt der Freistaat Bayern den notwendigen Personalaufwand oder stellt privaten Förderschulen Personal zur Verfügung. Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 34a BaySchFG) eine verbesserte staatliche Förderung erhalten.

Leistungsempfänger

Ersatzfähige Kosten

Art und Höhe

Es handelt sich um einen Zuschuss. Dieser beträgt im Bereich des Schulaufwands einschließlich Schulbauten regelmäßig 100 %, bei bestimmten Förderschwerpunkten (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung) und bei Sonderpädagogischen Förderzentren ausnahmsweise 80 %. Der notwendige Personalaufwand wird ebenfalls in der Regel zu 100 % ersetzt. Im Rahmen der verbesserten Förderung nach Art. 34a BaySchFG wird auch der Schulaufwand zu 100% ersetzt.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für Zuschüsse für den Schulaufwand:

Voraussetzungen für verbesserte Förderung nach Art. 34a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BaySchFG:


Verfahrensablauf

Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die private Förderschule ihren Standort hat, gestellt werden.

Fristen

Die Fristen werden von der zuständigen Regierung festgelegt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge obliegt den zuständigen Bezirksregierungen. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Personalausstattung und Komplexität der Fälle.

Vergütungen für den Personalaufwand sowie Abschläge auf den laufenden Schulaufwand werden monatlich gewährt.  


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage


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