Vor Erteilung der Genehmigung eines Flugplatzes sind in einem Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteilung insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
Belange der Raumordnung und Landesplanung;
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
Schutz vor Fluglärm;
Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
Eignung des Geländes
Voraussetzungen
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des möglichen Betreibers;
charakterliche Unbedenklichkeit des Betreibers (bei natürlichen Personen)
Erforderliche Unterlagen
Angaben über Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers
Erklärung über schwebende Strafverfahren
Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörden
Angaben bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts
außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt
bei natürlichen Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis
Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Angaben über die bestehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse des Geländes, bei Wasserflugplätzen auch über den Verkehr von Wasserfahrzeugen
Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der beabsichtigten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung
diverse Planunterlagen und Gutachten (siehe § 51 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)