Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsformen:
Ausflugsfahrten
Ferienzielreisen
Verkehr mit Mietomnibussen
Genehmigungen werden für die Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft stellt die zuständige Stelle eine Gemeinschaftslizenz aus.
Voraussetzungen
Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass
die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Genehmigung bzw. die Gemeinschaftslizenz bei der zuständigen Behörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Als Anlagen sind beizufügen:
Eigenkapitalbescheinigung
Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
Nachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleiter/in
Nur bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: Beglaubigte Abschrift der Eintragungen (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)
Gesellschaftsvertrag
Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - bei der Meldebehörde beantragen -
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / des Verkehrsleiters