Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.
Voraussetzungen
Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Fachliche Eignung:
Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
Nachweis der beruflichen Eignung durch:
Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
Verfahrensablauf
Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.