Zolllager; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Zuständige Stelle(n)

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail


Webseite

http://www.zoll.de


Beschreibung

In einem Zolllager können Sie Nicht-Unionswaren unbegrenzt auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) lagern. Dabei müssen Sie

Zolllager bieten Ihnen die Möglichkeit:

Es gibt verschiedene Typen von Zolllagern:

Wenn Sie den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren erfolgreich beantragt haben, können Sie das Lager auf unbefristete Zeit nutzen. Wenn es in Ihrem Unternehmen Änderungen gibt, die sich auf Ihre Bewilligung auswirken könnten, müssen Sie diese melden. Dazu gehört zum Beispiel die Beantragung eines Insolvenzverfahrens.


Voraussetzungen

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie:

Die Zollbehörde muss:


Verfahrensablauf

Um eine Lagerstätte als Zolllager verwenden zu dürfen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:

Bei mitgliedstaatenübergreifender Bewilligung:

Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Sie die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke führen oder in dem sie zugänglich ist und an dem wenigstens ein Teil der Lagerung durchgeführt wird. Die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke umfasst die Aufzeichnungen und Unterlagen, anhand derer die Zollbehörde eine Entscheidung treffen kann.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es entstehen keine Kosten für Sie. Jedoch müssen Sie in der Regel eine Sicherheitsleistung aufbringen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links