Juleica; Beantragung

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

E-Mail


Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis und drückt die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit aus.

Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt. Sie wird bundeszentral nach einem einheitlichen Muster hergestellt und muss online beantragt werden.
In Bayern tätige Jugendleiter/-innen können zeitgleich die Bayerische Ehrenamtskarte bestellen.

Zuständig für die Ausstellung der Juleica (das heißt konkret für deren Bestellung und Aushändigung) sind grundsätzlich die Jugendämter. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Trägers oder dessen Untergliederung, für die die Jugendleiterin beziehungsweise der Jugendleiter tätig ist.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica

Qualitätsstandards

Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist eine qualifizierte Ausbildung der Jugendleiter/-innen.

Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindest-Qualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der "Juleica".

Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden:

Als Querschnittsthemen fließen Partizipation, Beteiligung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen (Diversität, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit) und Nachhaltigkeit bei allen Inhalten mit ein.

Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit vorbehalten, für Leiter/-innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche, insbesondere verbandsspezifische Inhalte und Qualifikationen einzufordern bzw. zu vermitteln.


Verfahrensablauf

Die Juleica muss online beantragt werden. Die Antragstellung kann sowohl durch den/die Jugendleiter/-in als durch den Kreis-/Stadtjugendring oder die Jugendorganisation, für die er/sie tätig ist, erfolgen. 

Der Träger der Jugendhilfe (Jugendverband, Jugendinitiative, Jugendorganisation, Jugendring), für den der Jugendleiter / die Jugendleiterin tätig ist, prüft die Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica und bestätigt diese im digitalen Antragssystem.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für die Ausstellung der Juleica, die im öffentlichen Interesse liegt, wird keine Gebühr erhoben.

Bei wiederholter Ausstellung wegen Verlust der Juleica kann vom Antragsteller Kostenersatz verlangt werden.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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