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Handwerkskammer für Unterfranken
Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,
Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält
Sie können die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden online beantagen.
Kosten von 50 bis 500 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
verwaltungsgerichtliche Klage