Messgeräte; Beantragung einer Kalibrierung
Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Hausanschrift
Wittelsbacherstr. 1483435 Bad Reichenhall
Postanschrift
Wittelsbacherstr. 1483435 Bad Reichenhall
Telefon
+49 8651 974767-0Fax
+49 8651 974767-99Webseite
http://www.lmg.bayern.deBeschreibung
Kalibriert werden grundsätzlich Messgeräte, die keine Zulassung zur Eichung besitzen und nicht im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Damit wird die Rückführung des Kalibrierergebnisses auf anerkannte nationale und internationale Normale/Standards nachgewiesen, die von den Qualitätsmanagementnormen der Reihe DIN EN ISO 9000 gefordert wird.
Im Laboratorium des Deutschen Kalibrier-Dienstes (DKD) im Eichamt Landshut-Passau, Dienststelle Landshut, werden Kalibrierungen von Gewichtstücken und Massestücken, Nennwert 1 mg bis 50 kg, und deren Volumenbestimmung bis 1250 cm3 durchgeführt. Es handelt sich um eine freiwillige qualitätssichernde Maßnahme (eventuell durch ISO 9000ff.- Norm gefordert).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Eichamt Landshut-Passau, Dienststelle Landshut.
Voraussetzungen
Die Entscheidung für eine Kalibrierung hängt von diversen Aspekten ab und sollte gewählt werden:
- Für Messmittel, die als Prüfnormale im Unternehmen eingesetzt werden (Referenzmessgerät)
- Bei Nachweisführung der Rückführbarkeit gegenüber externen Stellen insbesondere im Ausland.
Die Angabe der Gültigkeitsdauer erfolgt nicht. Sie liegt immer in der Verantwortung des Anwenders.