Pädagogische Unterstützungskräfte an bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen; Übermittlung von Einstellungsunterlagen

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

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Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Um die Schulen im Freistaat Bayern bei pädagogischen Aufgaben, die vor Ort neben der Durchführung des Unterrichts regelmäßig umgesetzt werden müssen, weiter zu entlasten, werden ab dem Schuljahr 2024/25 pädagogische Unterstützungskräfte an bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen eingesetzt.

Pädagogische Unterstützungskräfte unterstützen Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen und weiteres pädagogisches Personal an Schulen bei ihren jeweiligen Aufgaben. Außerdem gestalten sie ergänzende Bildungsangebote unter Anleitung und Beteiligung der Lehrkraft.

Pädagogische Unterstützungskräfte gehören zum sonstigen schulischen Personal nach Art. 60a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Sie halten selbst keinen Unterricht. Vielmehr unterstützen sie Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen, aber auch Schulsozialpädagogen und ggf. weiteres pädagogisches Personal der Schule bei deren jeweiligen pädagogischen Aufgaben und werden von diesen bei ihrer Tätigkeit angeleitet.


Voraussetzungen

Pädagogische Unterstützungskräfte können im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsstellen eingestellt werden.


Verfahrensablauf

Bewerberinnen und Bewerber, die an einer staatlichen Grund- oder Mittelschule als pädagogische Unterstützungskräfte tätig werden wollen, können sich beim jeweiligen Staatlichen Schulamt erkundigen, an welchen Schulen Einsatzmöglichkeiten bestehen.

Bei Interesse an einer Tätigkeit an einer Förderschule können Sie sich direkt an eine staatliche oder private Förderschule wenden, an der Sie einen Einsatz wünschen.

Das Schulamt bzw. die Förderschulen reichen im Rahmen der zugewiesenen Stellen die Einstellungsunterlagen bei der Regierung ein.

Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.


Fristen

Die Einstellungsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.


Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.


Formulare


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Klage zum Arbeitsgericht


Weiterführende Links