Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung

Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Iphofen

Hausanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Postanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Telefon

+49 9323 8715-0

Fax

+49 9323 8715-55

E-Mail


Webseite

https://www.vgem-iphofen.de


Beschreibung

Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.

Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.

Zuständigkeit

Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags dann nur bei diesem Standesamt abgegeben werden.


Voraussetzungen


Bitte beachten Sie:


Verfahrensablauf

  1. Melden Sie die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt an. 
  2. Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten können Sie dann in diesem Standesamt die Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages abgeben und zur Vornamensführung ebenfalls abgeben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin beim Standesamt.
  3. Das Standesamt ändert Ihre Daten und teilt die Änderungen dem Einwohnermeldeamt mit. Ggf. muss die Erklärung zur Wirksamkeit erst an das Standesamt weitergeleitet werden, das für die Entgegennahme der Erklärung zuständig ist (z. B. Standesamt, das die Geburt beurkundet hat).

Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Rechtsgrundlagen