Ingenieuren steht unter bestimmtem Voraussetzungen die Möglichkeit offen, freiwillig Mitglied in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu werden.
Voraussetzungen
Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern und
entweder Eintrag in die Liste der Beratenden Ingenieure, ohne im Bauwesen tätig zu sein oder
Ingenieur nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz mit Tätigkeit im Bauwesen, ohne als beratender Ingenieur eingetragen zu sein.
Verfahrensablauf
Es muss die Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)
Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiums
bei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in
Nicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur Tätigkeit
Selbständig Tätige / leitend Angestellte:
aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
bei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldung
bei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht