Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Iphofen - Einwohnermeldeamt

Hausanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Postanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Telefon

+49 9323 8715-32

Fax

+49 9323 8715-6632

E-Mail



Beschreibung

Verkaufsstellen können jährlich bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen. Hierfür ist eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Verkaufsstelle liegt.

Verkaufsstellen sind

An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich: 


Voraussetzungen

Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern und möchten eine individuelle verkaufsoffene Einkaufsnacht an einem Werktag veranstalten.


Verfahrensablauf

Sie können die geplante Öffnung bei der zuständigen Behörde formlos unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit oder - soweit vorhanden - über das bereitgestellte Online-Verfahren oder Formular anzeigen. 


Fristen

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

keiner


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