Kraftfahrzeug aus der ehemaligen DDR; Beantragung des Nachweises der Allgemeinen Betriebserlaubnis

Zuständige Stelle(n)

Kraftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Postanschrift

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon

+49 461 316-0

Fax

+49 461 316-1650

E-Mail


Webseite

http://www.kba.de


Beschreibung

Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: Bei dem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um


Voraussetzungen

Der Nachweis für die Allgemeine Betriebserlaubnis kann von der Halterin oder vom Halter beantragt werden für:


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Aufstellung des Nachweises über die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) können Sie online oder per Post beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.

Antrag online:

Antrag per Post:


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

für Online-Anträge
Gebühr: 26,61 EUR

Vorkasse: ja

für Anträge per Post. Bezahlung erfolgt via Nachnahme.
Gebühr: 30,18 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links