Menschen mit Behinderungen; Beantragung von Arbeitshilfen durch Arbeitgeber beim Jobcenter

Zuständige Stelle(n)

Jobcenter Kitzingen

Hausanschrift

conneKT14
97318 Kitzingen

Postanschrift

conneKT14
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 9263-0

Fax

+49 9321 9263-77

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-kitzingen-kitzingen.html


Beschreibung

Individuelle Arbeitshilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen in Ausbildung oder Beruf. Das Jobcenter stimmt die Unterstützung mit Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Ihren Betrieb ab.

Beispiele für Arbeitshilfen sind Auffahrtsrampen, sanitäre Einrichtungen oder Umbauten im Betrieb. Zu den Kosten der Arbeitshilfen zählen auch die erforderlichen Nebenkosten, zum Beispiel Planungskosten, Gebühren und Gutachterkosten. Nach einer Bezuschussung wird Ihr Betrieb Eigentümer der Arbeitshilfe.

Das Jobcenter kann je nach Entscheidung die gesamten Kosten oder einen Teil der Kosten der Arbeitshilfe für Sie übernehmen.

Förderungen von Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen sind Ermessenssache, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht.


Voraussetzungen

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von dem Jobcenter einen Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb erhalten:


Verfahrensablauf

Die Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf können Sie nur schriftlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

Mehrere Wochen (1 bis 12 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.


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