Menschen mit Behinderungen; Beantragung von Arbeitshilfen durch Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit

Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Würzburg

Hausanschrift

Schießhausstraße 9
97072 Würzburg

Postanschrift


97024 Würzburg

Telefon

+49 931 7949-0

Fax

+49 931 7949-700

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/wuerzburg/startseite


Beschreibung

Individuelle Arbeitshilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen in Ausbildung oder Beruf. Die Agentur für Arbeit stimmt die Unterstützung mit Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Ihren Betrieb ab.

Beispiele für Arbeitshilfen sind Auffahrtsrampen, sanitäre Einrichtungen oder Umbauten im Betrieb. Zu den Kosten der Arbeitshilfen zählen auch die erforderlichen Nebenkosten, zum Beispiel Planungskosten, Gebühren und Gutachterkosten. Nach einer Bezuschussung wird Ihr Betrieb Eigentümer der Arbeitshilfe.

Die Agentur für Arbeit kann je nach Entscheidung die gesamten Kosten oder einen Teil der Kosten der Arbeitshilfe für Sie übernehmen.

Förderungen von Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen sind Ermessenssache, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht.


Voraussetzungen

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb erhalten:


Verfahrensablauf

Die Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf können Sie nur schriftlich beantragen:


Fristen

Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor Sie die Arbeitshilfe kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben oder die Aus- oder Umbauarbeiten beginnen.

(1 Monat)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.


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