Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Kitzingen
Hausanschrift
Kaiserstr. 497318 Kitzingen
Postanschrift
Kaiserstr. 497318 Kitzingen
Telefon
+49 9321 928-0Fax
+49 9321 928-9999Webseite
https://www.kitzingen.deBeschreibung
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.