Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen
Zuständige Stelle(n)
Verwaltungsgemeinschaft Iphofen - Bauamt
Hausanschrift
Marktplatz 2697346 Iphofen
Postanschrift
Marktplatz 2697346 Iphofen
Telefon
+49 9323 8715-29Fax
+49 9323 8715-6629Webseite
https://www.vgem-iphofen.deBeschreibung
Die Gemeinden sind auf Grund von Art. 83 der Bayerischen Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig. Die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse (z. B. Anordnung der Beseitigung von Missständen) sind durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zum 01.01.2005 weggefallen, da der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Mietrechts und die sicherheitsrechtlichen Instrumentarien als ausreichend ansah.
Den Gemeinden stehen die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Befugnisse aus dem Zweckentfremdungs-, Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinen Sicherheitsrecht zur Verfügung, um gegen Missstände und Problemimmobilien, die durch Verwahrlosung oder Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, wirksam vorzugehen.