Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Mitteilung der Änderung der Steuerklasse nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
Zuständige Stelle(n)
Finanzamt Kitzingen
Hausanschrift
Moltkestr. 2497318 Kitzingen
Postanschrift
Postfach 66097308 Kitzingen
Telefon
+49 9321 703-0Webseite
http://www.finanzamt-kitzingen.deBeschreibung
Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.
Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
Voraussetzungen
Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.
Verfahrensablauf
Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt
- Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
- Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Keine
Kosten
Keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Keine