Für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer stehen eine Reihe von Schulungen zur Verfügung, zum Beispiel:
Basiskurs
Aufbaukurs Tank
Aufbaukurs Klasse 1
Aufbaukurs Klasse 7
Auffrischungsschulungen
Diese Schulungen sind Voraussetzungen, um den ADR-Schein zu erwerben, auch Gefahrgutführerschein genannt.
ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Wenn Sie als Schulungsveranstalter eine dieser Schulungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Voraussetzungen
Ihre Lehrpläne entsprechen den von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgegebenen Kursplänen.
Sie verfügen über:
geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für:
die theoretischen Unterrichtseinheiten
die praktischen Lehrgangsteile
geeignetes Unterrichtsmaterial
qualifiziertes Lehrpersonal
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, welche Schulungen Sie durchführen dürfen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Anerkennung der Schulung von Gefahrguttransporten mit folgenden Angaben:
angebotene Schulungen
Unterrichtspläne für die Erst- und Auffrischungsschulung
Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile
Kurspläne und Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
Stundeneinteilung mit Pausen
zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
Art des Unterrichts, zum Beispiel:
Vortrag
Lehrgespräch
technische Medien
Filmvortrag
Übungen
Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
Nachweise über beruflichen Werdegang
Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (gültig für "in Tanks" und "ausgenommen in Tanks")
Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit