Gefahrguttransport; Beantragung der Anerkennung als Schulungsveranstalter für die Ausbildung

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

Hausanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Postanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Telefon

+49 931 4194-0

Fax

+49 931 4194-100

E-Mail


Webseite

https://www.wuerzburg.ihk.de


Beschreibung

Für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer stehen eine Reihe von Schulungen zur Verfügung, zum Beispiel:

Diese Schulungen sind Voraussetzungen, um den ADR-Schein zu erwerben, auch Gefahrgutführerschein genannt.

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Wenn Sie als Schulungsveranstalter eine dieser Schulungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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