Suchtprävention und Suchtbekämpfung; Beantragung einer Förderung für Projekte und Maßnahmen

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Zweck

Durchführung gezielter, niedrigschwelliger Schwerpunktprojekte zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung unter Beachtung regionaler Gegebenheiten, insbesondere zu neu auftretenden stofflichen und nicht-stofflichen Suchtgefahren und solchen mit herausgehobener gesundheitlicher Bedeutung.

Gegenstand

Gefördert werden Personalausgaben sowie Sachausgaben. 

Zuwendungsempfänger

Träger dieser Projekte und Maßnahmen können ebenfalls die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen sowie kommunale Gebietskörperschaften in Bayern sein.

Zuwendungsfähige Kosten

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

Der Zuwendungsempfänger hat sich mit einem angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben an der Finanzierung zu beteiligen.  




Voraussetzungen

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.


Verfahrensablauf

Projekte und Maßnahmen sind in enger fachlicher Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde  und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) zu planen und durchzuführen. Die projektbezogenen Qualitätsstandards der Suchtprävention in Bayern, die auf den Seiten des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) genannt sind, sind umzusetzen.

(Ist es für eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens zwingend notwendig, bereits vor Erhalt des Förderbescheids einen Arbeits- oder Leistungsvertrag abzuschließen, ist eine Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn möglich.)


Fristen

Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der Bewilligungsbehörde jeweils bis zum 1. Dezember des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Woche(n) bis zu 4 Woche(n) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.


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