Suchtprävention und Suchtbekämpfung; Beantragung einer Förderung für Betreuung in bayerischen Justizvollzugsanstalten

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Zweck

Ziel ist die Unterstützung suchtkranker und -gefährdeter Menschen in Haft durch Beratung, durch Förderung der Veränderungsbereitschaft bei Gefangenen und Verwahrten mit Abhängigkeitserkrankungen, durch Vermittlung in geeignete Hilfeangebote nach Haftende sowie die psychosoziale Betreuung von Substituierten.

Gegenstand

Gefördert werden Personalausgaben für Fachkräfte der externen Suchtberatung sowie Sachausgaben, die für die Durchführung der Beratung entstehen. 

Zuwendungsempfänger

Förderberechtigt sind hier vor allem die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen sowie kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Zuwendung darf die dem Träger für die in der geförderten Maßnahme tatsächlich jeweils entstehenden förderfähigen Personal- und Sachausgaben nicht übersteigen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).


Voraussetzungen

In begründeten Einzelfällen kann der Einsatz von Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation genehmigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber entweder eine suchtspezifische  Zusatzqualifikation oder Weiterbildung nachweisen kann, sich zu Beginn der Tätigkeitsaufnahme dazu verpflichtet, diese schnellstmöglich zu erwerben oder über eine mehrjährige Berufserfahrung im Hilfesystem verfügt. Die Genehmigung ist vor einer geplanten Anstellung bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen.

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.


Verfahrensablauf

Projekte und Maßnahmen sind in enger fachlicher Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde  und dem StMGP zu planen und durchzuführen. 

(Ist es für eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens zwingend notwendig, bereits vor Erhalt des Förderbescheids einen Arbeits- oder Leistungsvertrag abzuschließen, ist eine Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn möglich.)


Fristen

Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der Bewilligungsbehörde jeweils bis zum 1. Dezember des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Woche(n) bis zu 4 Woche(n) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.


Weiterführende Links


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