Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 997070 Würzburg
Postanschrift
Postfach97064 Würzburg
Telefon
+49 931 380-00Fax
+49 931 380-2222Webseite
http://www.regierung.unterfranken.bayern.deBeschreibung
Diese Bescheinigung ist dem Finanzamt vorzulegen und führt in der Regel zur Befreiung von der Umsatzsteuer für die unmittelbar dem Bildungszweck dienenden Leistungen.
Die Befreiungswirkung kann auch auf die für Ihre Einrichtung tätigen freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten ausgedehnt werden.
Voraussetzungen
Die Erteilung der Bescheinigung setzt voraus, dass Sie Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen.
Verfahrensablauf
Antragsformblätter sind bei der zuständigen Regierung erhältlich und unter "Formulare" abrufbar. Der Antrag ist bei der Regierung einzureichen, in deren Bereich die Maßnahmen ganz oder überwiegend durchgeführt werden.
Dem Antrag beizufügen sind die im Antragsformular genannten Unterlagen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten. Die konkrete Feststellung, für welche Umsatzsteuerfestsetzungen eine für zurückliegende Zeiträume erteilte Bescheinigung bzw. deren Aufhebung von Bedeutung ist, trifft das im Einzelfall zuständige Finanzamt.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für sonstige Unterrichtsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausbildungsmaßnahme/Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf einen Beruf gem. UStG (Pflegefachfrau/Pflegefachmann)
Kosten
Es besteht ein Gebührenrahmen von 25 - 600 Euro.Rechtsgrundlagen
- § 4 Nr. 21 Buchst. a bb) Umsatzsteuergesetz (UStG)
Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage