Um den Besuch der Förderschulen sicherzustellen werden von den Bezirken auch die erforderlichen Heime oder ähnliche Einrichtungen (Tagesstätten, Internate usw.) geschaffen sowie die entsprechenden schulvorbereitenden Einrichtungen betrieben. Ebenso wird für die Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder gesorgt.
Allgemein bildende Förderschulen
Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen Die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Sehen sind eine Einrichtung zur Unterrichtung und Förderung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher. Sie bestehen aus Grund- und Hauptschule der Jahrgangsstufe 1 bis 9.
Mögliche Schulabschlüsse sind:
Hauptschulabschluss
Qualifizierender Hauptschulabschluss
Mittlerer Bildungsabschluss (in einem zusätzlichen Hauptschuljahr)
Die Schulabschlüsse sind denen der allgemeinen Schulen gleichwertig.
Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören Die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Hören sind eine Einrichtung zur Unterrichtung und Förderung schwerhöriger und gehörloser Kinder und Jugendlicher. Sie bestehen aus Grund- und Hauptschule der Jahrgangsstufe 1 bis 9.
Mögliche Schulabschlüsse:
Hauptschulabschluss
Qualifizierender Hauptschulabschluss
Mittlerer Bildungsabschluss (in einem zusätzlichen Hauptschuljahr)
Die Schulabschlüsse sind denen der allgemeinen Schulen gleichwertig.
Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sind eine Einrichtung zur Unterrichtung und Förderung körperbehinderter Kinder/Jugendlicher. Sie bestehen aus Grund- und Hauptschule der Jahrgangsstufe 1 bis 9.
Mögliche Schulabschlüsse sind:
Abschluss der Förderschule
Hauptschulabschluss
Qualifizierender Hauptschulabschluss
Die Schulabschlüsse sind denen der allgemeinen Schulen gleichwertig.
Teilhauptschulstufen II der Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Sprache Die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Sprache sind eine Einrichtung zur Unterrichtung und Förderung sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher. Die Teilhauptschulstufe II besteht aus den Klassen 7 bis 9 der Hauptschule.
Mögliche Schulabschlüsse sind:
Hauptschulabschluss
Qualifizierender Hauptschulabschluss
Mittlerer Bildungsabschluss (in einem zusätzlichen Hauptschuljahr)
Die Schulabschlüsse sind denen der allgemeinen Schulen gleichwertig.
Berufliche Förderschulen
Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Hören und Sprache Die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung -Förderschwerpunkt Hören und Sprache - erfüllen für alle sieben bayerischen Bezirke die sich aus der Bezirksordnung (BezO), dem Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay-EUG) und dem Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) ergebenden Pflichtaufgaben. Die Berufsschulen sind der duale Partner der Berufsbildungswerke in München und Nürnberg sowie der bayerischen Industrie- und Handwerksbetriebe, die hör- und sprachgeschädigte Jugendliche in anerkannten Berufen ausbilden. Die Maßnahmeteilnehmer/innen der Berufsbildungswerke und die Auszubildenden aus den Betrieben nehmen hier am gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinbildenden und berufsbezogenen Unterricht nach den jeweils gültigen Lehrplänen für die Berufsschulen teil.
Es werden u. a. folgende Ausbildungsrichtungen angeboten:
Gastgewerbe
Metall
Hauswirtschaft
Holz
Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen Die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen, hat die Aufgabe, Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in Abstimmung mit der betrieblichen Berufsausbildung beruflich zu bilden und zu erziehen. Sie vermittelt den allgemeinbildenden, fachtheoreti-schen, fachpraktischen und Förderunterricht. Außerdem begleitet sie durch Stütz- und Fördermaßnahmen die praktische Ausbildung in den Betrieben.
Es werden u. a. folgende Ausbildungsrichtungen angeboten: