Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

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Beschreibung

Seit 27. Juni 2024 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes

Das Kind ausländischer Eltern erwirbt mit Geburt in der Regel neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es ist damit Mehrstaater.


Rechtsgrundlagen


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