Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt aus.
In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere
die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten und die
die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten.
Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören z. B. auch:
Prüfung der Personenstandsregister
Eintragung von Folgebeurkundungen
Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland
Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung
Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren
Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile