Unter "Energiemanagement" oder "Energiebewirtschaftung" kann man sämtliche Aktivitäten zur wirtschaftlichen Realisierung der energiegünstigsten Betriebsweise von Gebäuden und Anlagen unter Einhaltung definierter Komfortgrenzen verstehen.
Zu den Aufgaben eines Energiemanagements in einer kommunalen Behörde können gehören:
Sicherstellung der Energieversorgung und der optimalen Betriebsführung von Anlagen
Planung und Koordination von Energieeinsparmaßnahmen
Energetische Optimierung von technischen Anlagen
Reduzierung von Emissionen durch den Einsatz von regenerativen Energieträgern
Durchführung von Gebäudeanalysen
Planung von Maßnahmen wie Heizungssanierung oder Wärmedämmmaßnahmen
Durchführung von Motivationsprogrammen für energiebewusstes Verhalten und Mitarbeiterschulungen
Energieverbrauchserfassung und -auswertung: Verbrauchscontrolling, Benchmarking der Wasser- und Energieverbrauchswerte, Kostenüberwachung