Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.
Voraussetzungen
Sitz oder Niederlassung in Bayern
ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure
Bearbeitungsdauer
Ab Antragseingang und bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Gesellschaftsvertrag oder Satzung
Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister