Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Iphofen

Hausanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Postanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Telefon

+49 9323 8715-0

Fax

+49 9323 8715-55

E-Mail


Webseite

https://www.vgem-iphofen.de


Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten, Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen" - "Reisegewerbe; Erlaubnis").

Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei (siehe "Verwandte Themen" - "Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis"). Von diesen Tätigkeiten unterliegen aber stattdessen einige der Anzeigepflicht bei der Gemeinde, sofern das Gewerbe nicht ohnehin gewerbeanzeigepflichtig ist. Dies sind:

Sie haben insofern eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gemeinde zu erstatten. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.


Fristen

Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

25 bis 100 EUR gem. Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/23.5)


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


Verwandte Themen