Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

Hausanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Postanschrift

Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg

Telefon

+49 931 4194-0

Fax

+49 931 4194-100

E-Mail


Webseite

https://www.wuerzburg.ihk.de


Beschreibung

Befreiung von dem Erfordernis zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen, Organic-Rankine-Kreisläufen, elektrischen Schaltanlagen, Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen oder Kühlanhängern, Kälteanlagen von leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern, einschließlich Kühlcontainern, und Eisenbahnwaggons, sowie an Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Basis fluorierter Treibhausgase enthalten, eine technische oder handwerkliche Ausbildung nachzuweisen.

Um folgende Arbeiten ausführen zu dürfen benötigen die durchführenden Personen eine Sachkundebescheinigung:

Für die Erlangung dieser Sachkundebescheinigung sind jeweils eine diese Tätigkeiten abdeckende erfolgreich absolvierte, befähigende technische oder handwerkliche Berufsausbildung und eine der jeweiligen Tätigkeit entsprechende und erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung Voraussetzung. Im Einzelfall können die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern Personen von dieser Voraussetzung befreien.

Zuständige Stellen: Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern

Die zuständige Stelle teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung im Einzelfall.


Voraussetzungen

Beispielsweise:


Fristen

keine

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Unterfranken)


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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