Zugelassene Ausbildungsorganisation für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung; Beantragung einer Genehmigung
Nachweise über die Geeignetheit des Leitungs-, Verwaltungs- und Lehrpersonals
Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen;
Nachweis der Geeignetheit der Betriebsstätte für die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll.
Nähere Informationen zu Angaben und Nachweisen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Erforderliche Unterlagen
Erklärung darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist
auf Verlangen Nachweis über Staatsangehörigkeit
Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
Gesellschaftsvertrag/Satzung;
Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll