Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Iphofen - Bauamt

Hausanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Postanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Telefon

+49 9323 8715-29

Fax

+49 9323 8715-6629

E-Mail


Webseite

https://www.vgem-iphofen.de


Beschreibung

Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:


Fristen

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Zivilprozess; Klage vor dem zuständigen Landgericht


Weiterführende Links