Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Hausanschrift

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Postanschrift

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Telefon

+49 30 90269-5000

Fax

+49 30 90269-5245

E-Mail

In­fo.Stand1@la­bo.ber­lin.de

Webseite

http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/


Beschreibung

Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner(in) oder Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.


Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

Antragsberechtigte sind


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR


Rechtsgrundlagen


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