Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

E-Mail


Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) beantragt werden.

Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn eine Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgt ist und diese bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde auch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen)


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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