Die Generalstaatsanwaltschaften fertigen Stellungnahmen und Anträge im Revisions- und Beschwerdeverfahren.
Gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht übernimmt diese Aufgabe die Generalstaatsanwaltschaft München
Dies betrifft u. a. folgende Verfahren:
Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen oder Sprungrevisionen gegen Urteile der Strafrichter oder Schöffengerichte der Amtsgerichte
Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Urteile bayerischer Amtsgerichte in Bußgeldsachen.
Mitwirkung gegenüber den Oberlandesgerichten (alle Generalstaatsanwaltschaften)
Dies betrifft u.a. folgende Verfahren:
Beschwerden bzw. sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte des Bezirks
Entscheidung über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft