Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

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+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

E-Mail


Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Die Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt.

Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.


Voraussetzungen

Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen (vgl. §§ 5 und 6 WaffG).

Sie müssen die erforderliche Fachkunde nachweisen. Dies gilt nicht, wenn Sie weder den Betrieb, eine Zweigniederlassung noch eine unselbstständige Zweigstelle selbst leiten.

Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Sie nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder weder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen)


Formulare


Kosten


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


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