Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung eines Befähigungsscheins

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Für Begasungstätigkeiten mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist ein Befähigungsschein erforderlich.

Um diese Begasungen durchführen zu können, ist darüber hinaus eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.

 


Voraussetzungen

Ein Befähigungsschein erhält, wer als Antragsteller


Verfahrensablauf

Der Antrag ist an das für den Wohnort des Antragsstellers örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.


Fristen

Die Geltungsdauer eines Befähigungsscheins kann sich auf bis zu sechs Jahre erstrecken. Sie verlängert sich um jeweils maximal sechs Jahre, wenn der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang nach Anhang I Nummer 4.4 Absatz 5 der Verordnung zu Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) absolviert und eine Verlängerung beantragt hat.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

50,00 bis 300,00 Euro

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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