Medizinstudierende; Beantragung eines Stipendiums

Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Hausanschrift

Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

Postanschrift

Postfach 2509
91013 Erlangen

Telefon

+49 9131 6808-0

Fax

+49 9131 6808-2102

E-Mail


Webseite

https://www.lgl.bayern.de


Beschreibung

Zweck

Motivation von Medizinstudierenden zur Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum nach Abschluss des Medizinstudiums.

Gegenstand

In den kommenden Jahren werden aufgrund des demographischen Wandels viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nach einer Nachfolge oder einer Praxispartnerin oder einem Praxispartner suchen. Gerade auch jungen Ärztinnen und Ärzten bieten sich dadurch eine Vielzahl an beruflichen Perspektiven und Niederlassungschancen. Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.

Das Studium der Humanmedizin erfreut sich ungebrochen hoher Beliebtheit. Aber immer weniger Medizinstudierende können sich vorstellen, ihren Lebensmittelpunkt später im ländlichen Raum zu wählen. Die heutige Generation zieht Beruf und Leben in den Ballungsgebieten zumeist einem Leben auf dem Land vor. Aufgrund dieser Ausgangslage müssen angehende Ärztinnen und Ärzte bereits im Studium für ein späteres Tätigwerden auf dem Land begeistert werden. Der Freistaat Bayern fördert daher mit Stipendien Medizinstudierende, die bereit sind, nach dem Studium als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum tätig zu sein. Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können. Fördergebiet ist der ländliche Raum im Sinn von Nr. 2.2.1 (Z) in Verbindung mit Anhang 2 der Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer der genannten Hochschule. Ausgenommen von sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Ausgaben sind im Zusammenhang mit dem Studium anfallende Lebenshaltungskosten. Anstelle der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Ausgaben werden hierfür die folgenden Kostenpauschalen angesetzt: 

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Personenförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Monat(en) und 48 Monat(en).

Die Förderung bis zum Ende des Medizinstudiums beträgt monatlich 600 Euro und erfolgt längstens 48 Monate. 

Zuwendungsfähige Ausgaben sind im Zusammenhang mit dem Studium anfallende Lebenshaltungskosten. Anstelle der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Ausgaben werden hierfür abschließend folgende Kostenpauschalen angesetzt: 

Der Festbetrag beträgt monatlich 600 €.


Voraussetzungen

Die Förderung setzt voraus, dass die oder der Studierende 


Verfahrensablauf

Der Antrag ist am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einzureichen. Dieses prüft den Antrag auf Förderfähigkeit und erlässt bei positivem Ergebnis den Zuwendungsbescheid. Eine Antragstellung ist frühestens ab dem dritten Studienjahr (5. Fachsemester) möglich.


Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 2 Monat(en) zu rechnen.

(1 bis 2 Monate)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links