Suchtprävention und Suchthilfe; Beantragung einer Förderung

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Zweck

Ziel ist es, durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen ehrenamtliche Helferinnen oder Helfer und Angehörige von Betroffenen im Umgang mit Suchtkranken zu schulen. Die Gruppe der ehrenamtlichen oder familiären Helferinnen oder Helfer leistet einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen.

Gegenstand

Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen, die der Vermittlung von suchtspezifischen Fachkenntnissen für im Bereich der ehrenamtlichen Suchtkrankenhilfe Tätigen dienen. 

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende fachlich anerkannte Verbände und sonstige nicht kommerzielle Fortbildungsanbieter.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Sachausgaben für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen einschließlich der Raummiete, der Referentenkosten, der Fahrtkosten und des Materials.

Der Zuwendungsempfänger hat sich mit einem angemessenen Eigenanteil in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben an der Finanzierung zu beteiligen. 

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).


Voraussetzungen

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.


Verfahrensablauf

(Ist es für eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens zwingend notwendig, bereits vor Erhalt des Förderbescheids einen Arbeits- oder Leistungsvertrag abzuschließen, ist eine Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn möglich.)


Fristen

Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der Bewilligungsbehörde jeweils bis zum 1. Dezember des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Woche(n) bis zu 4 Woche(n) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.


Weiterführende Links


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