Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere
für technische Arbeitshilfen,
zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
in besonderen Lebenslagen.
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.
Fristen
Der Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Inklusionsamt gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen