Alphabetisierungskurse für Asylsuchende; Beantragung einer Förderung

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Niederbayern

Hausanschrift

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut

Telefon

+49 871 808-01

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.niederbayern.bayern.de


Beschreibung

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.

Gegenstand

Gefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.

Zuwendungsfähige Kosten

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10% betragen.


Voraussetzungen

Die Lehrkräfte müssen

Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte

Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.


Verfahrensablauf

Für den Vollzug des Projekts sowie das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren ist die Regierung von Niederbayern sachlich zuständig.

Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Regierung von Niederbayern über das zur Verfügung stehende Online-Verfahren einzureichen. Für die beizufügenden Anlagen sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Der Gesamtverwendungsnachweis ist bis zur entsprechenden Ergänzung der Online-Antragstrecke zunächst noch auf herkömmliche Weise einzureichen. Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden.


Fristen

Die Antragsfrist beträgt 2 Woche(n). Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Woche(n) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


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