Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs

Zuständige Stelle(n)

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg

Hausanschrift

Weißenburgstr. 10
97082 Würzburg

Postanschrift

Weißenburgstr. 10
97082 Würzburg

Telefon

+49 931 3906-0

Fax

+49 931 3906-555

E-Mail


Webseite

http://www.adbv-wuerzburg.de


Beschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form. Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.

Den Flurstücks- und Eigentumsnachweis benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.).


Voraussetzungen

Für Flurstücks- und Eigentumsnachweise muss das berechtigte Interesse gemäß Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) dargelegt werden. Dies gilt darüber hinaus für alle Auszüge, die personenbezogene Daten enthalten. Für eigene Flurstücke ist das berechtigte Interesse automatisch gegeben, für fremde Flurstücke ist ein entsprechender Grund darzulegen.


Verfahrensablauf

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.


Formulare


Kosten

Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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