Naturschutzgebiet; Beantragung einer Befreiung von einem Verbot

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Eine Befreiung wird benötigt, wenn von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung wie insbesondere,

abgewichen werden soll.


Voraussetzungen

Eine Befreiung kann gemäß Art. 56 BayNatSchG, § 67 BNatSchG im Einzelfall erteilt werden, wenn


Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Regierung. Zuständig für die Erteilung der Befreiung ist in aller Regel die Regierung, in deren Bereich das Naturschutzgebiet liegt.


Formulare


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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